„Sie werden finden, dass das Fruchtbarste innerhalb des volkswirtschaftlichen Prozesses gerade die Schenkungen sind, und dass man eigentlich zu einem wirklich gesunden volkswirtschaftlichen Prozess nur kommen kann, wenn erstens die Möglichkeit da ist, dass Leute zum Schenken etwas haben, und zweitens den guten Willen haben, dieses zu Schenkende auch in vernünftiger Weise zu schenken.“
Rudolf Steiner, Nationalökonomischer Kurs, 01.08.1922
Schenkungen sind ein Impuls, andere Menschen in Ihrem Tun zu fördern, um Handlungen aus Freiheit in die Welt zu bringen. Sie werden begleitet durch die freilassende, liebevolle Tat der Schenkung.Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem individuellen Weg des Schenkens und Vererbens.
Schenken ohne Auflagen:
Schenken ohne Auflagen ist die freieste Form des Schenkens – ein Ausdruck von Vertrauen darin, dass die Beschenkten aus innerer Verantwortung die Schenkung fruchtbar für die Zukunft unserer Gesellschaft und die Ausbildung neuer menschlicher Fähigkeiten einsetzen werden.
Zweckgebundene Schenkung:
Eine zweckgebundene Schenkung führt die Wünsche der Schenkenden direkt aus, die Spende wird an ein konkretes Projekt oder eine bestimmte gemeinnützige Mitgliedseinrichtung weitergeleitet. Wichtig ist nur, dass der festgelegte Zweck mit den Satzungszwecken der Gemeinnützigen Mitgliedseinrichtung übereinstimmt.
Schenken mit Widerruf:
Sie können der Gemeinnützigen Treuhandstelle e.V. Baden-Württemberg einen Schenkungsbetrag mit der Bedingung überlassen, diesen in einer persönlichen wirtschaftlichen Notlage teilweise oder ganz innerhalb einer Frist wieder zurückgezahlt zu bekommen. Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Schenkenden.
Direktspende an die Treuhandstelle e.V. Baden-Württemberg:
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